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Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026

Diskriminierung am Arbeitsplatz – was schützt das AGG?

Kurzantwort

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie vor Benachteiligung wegen Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – im Bewerbungsverfahren, im laufenden Arbeitsverhältnis und bei einer Kündigung. Bei einem Verstoß können Sie eine Entschädigung nach § 15 AGG verlangen, müssen den Anspruch aber innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen.

Erklärung

Das AGG verbietet Benachteiligung in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses: Einstellung, Beförderung, Vergütung und Beendigung (§ 2 AGG). Betroffene haben ein Beschwerderecht nach § 13 AGG – der Arbeitgeber muss eine Beschwerdestelle einrichten und der Beschwerde nachgehen. Im Prozess gilt eine Beweislastumkehr nach § 22 AGG: Legt der Arbeitnehmer Indizien für eine Diskriminierung vor, muss der Arbeitgeber beweisen, dass kein Verstoß vorliegt. Eine Kündigung, die auf einem geschützten Merkmal beruht, ist unwirksam. Die Abgrenzung zu allgemeinem Mobbing am Arbeitsplatz liegt darin, dass das AGG an ein konkretes Diskriminierungsmerkmal anknüpft – Mobbing kann auch ohne ein solches Merkmal vorliegen.

Was Arbeitnehmer tun können

  • Dokumentieren Sie diskriminierende Vorfälle sofort: Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, Zeugen und genaue Aussagen – diese Aufzeichnungen sind für die Beweislastumkehr nach § 22 AGG entscheidend.
  • Legen Sie eine schriftliche Beschwerde bei der betrieblichen Beschwerdestelle oder dem Betriebsrat ein (§ 13 AGG); mündliche Beschwerden sind schwerer nachzuweisen.
  • Machen Sie Entschädigungsansprüche innerhalb von zwei Monaten nach dem diskriminierenden Vorfall schriftlich geltend (§ 15 Abs. 4 AGG) – nach Ablauf dieser Frist verfallen die Ansprüche.
  • Wenden Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert – sie berät kostenlos und kann eine Stellungnahme beim Arbeitgeber einholen.

Fazit

Die zweimonatige Frist für Entschädigungsansprüche ist die härteste Hürde – wer sie verpasst, verliert den Anspruch unabhängig davon, wie eindeutig die Diskriminierung war.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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