Redaktion InkassoKlar · Geprüft am 21. Juli 2026
Bürgergeld und Kindergeld – was ist pfändungsgeschützt?
Kurzantwort
Bürgergeld, Kindergeld und Wohngeld sind auf einem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) vor Pfändung geschützt. Ohne P-Konto führt die Bank eine Kontopfändung auch bei eingehenden Sozialleistungen durch. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.590 Euro monatlich (seit Juli 2026) und erhöht sich bei Unterhaltspflichten.
Welche Sozialleistungen vor Pfändung geschützt sind
Bürgergeld nach SGB II, Kindergeld nach § 76 EStG und Wohngeld genießen gesetzlichen Pfändungsschutz – allerdings nur auf einem P-Konto. Geht die Leistung auf ein reguläres Girokonto ein, wird sie wie normales Guthaben behandelt und ist voll pfändbar. Der monatliche Freibetrag von 1.590 Euro wird bei Unterhaltspflichten angehoben. Kindergeld erhöht den geschützten Betrag zusätzlich pro Kind.
Damit die Erhöhung greift, muss eine Bescheinigung über die Unterhaltspflichten bei der Bank vorgelegt werden – etwa vom Arbeitgeber, Sozialamt oder einer Schuldnerberatungsstelle. Die Beantragung des P-Kontos ist bei jeder Bank kostenlos und dauert höchstens vier Geschäftstage. Die Regeln bei Kontopfändung gelten unabhängig von Sozialleistungen – entscheidend sind P-Konto-Status und Freibeträge.
So sichern Sie Ihren Schutz
- Wandeln Sie Ihr Girokonto frühzeitig in ein P-Konto um – die Bank muss dies kostenlos innerhalb von vier Geschäftstagen umsetzen.
- Legen Sie eine Bescheinigung über Unterhaltspflichten vor, um den Freibetrag erhöhen zu lassen.
- Stellen Sie sicher, dass Sozialleistungen auf das P-Konto überwiesen werden, nicht auf ein anderes Konto.
- Nutzen Sie nicht verbrauchtes Guthaben bis zum Ende des Folgemonats – danach ist es nicht mehr geschützt.
Fazit
Sozialleistungen sind nur auf einem P-Konto vor Pfändung sicher. Ohne rechtzeitige Umwandlung kann die Bank auch Bürgergeld und Kindergeld an den Gläubiger auszahlen. Wer Unterstützung bei der Umwandlung oder bei Fragen zur Pfändung braucht, kann sich an eine kostenlose Schuldnerberatung wenden.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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