Redaktion MietKlar · Geprüft am 14. Mai 2026
Lohnpfändung – aktuelle Pfändungsfreigrenzen
Kurzantwort
Der monatliche Grundfreibetrag bei Lohnpfändung liegt aktuell bei 1.555 Euro netto für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten (§ 850c ZPO, Pfändungstabelle seit Juli 2025). Der Arbeitgeber darf nur den darüber liegenden pfändbaren Anteil des Nettoeinkommens an den Gläubiger abführen. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag zusätzlich.
So funktioniert die Lohnpfändung
Der Gläubiger erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den der Arbeitgeber umsetzen muss. Der Arbeitgeber berechnet anhand der Pfändungstabelle, welcher Teil des Nettoeinkommens pfändbar ist. Der unpfändbare Grundbetrag stellt das Existenzminimum sicher. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag. Die Pfändungstabelle wird in der Regel jährlich zum 1. Juli angepasst. Oberhalb des Freibetrags steigt der pfändbare Anteil gestaffelt – je höher das Einkommen, desto mehr darf gepfändet werden. Welche Konsequenzen eine Lohnpfändung für das Arbeitsverhältnis haben kann, hängt vom Einzelfall ab. Wird neben dem Lohn auch das Konto gepfändet, gelten dort eigene Regeln – das P-Konto schützt den gleichen Grundfreibetrag, wie unter Kontopfändung – was ist geschützt? erklärt.
Konkrete Maßnahmen
- Prüfen Sie anhand der aktuellen Pfändungstabelle, ob Ihr Arbeitgeber den korrekten Betrag einbehält.
- Melden Sie Unterhaltspflichten mit Nachweisen beim Arbeitgeber und beim Vollstreckungsgericht, damit der Freibetrag erhöht wird.
- Beantragen Sie beim Vollstreckungsgericht einen erhöhten Pfändungsfreibetrag, falls besondere Belastungen bestehen (z. B. berufsbedingte Aufwendungen).
- Lassen Sie sich von einer Schuldnerberatung unterstützen, wenn mehrere Pfändungen gleichzeitig laufen.
Fazit
Die Pfändungsfreigrenzen sichern das Existenzminimum bei Lohnpfändung. Prüfen Sie die Berechnung Ihres Arbeitgebers und melden Sie Unterhaltspflichten rechtzeitig.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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