Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 14. Mai 2026

Mahnpauschale beim Inkasso – wie viel erlaubt?

Kurzantwort

Gerichte akzeptieren in der Regel zwischen 2,50 und 5 Euro pro Mahnung als erstattungsfähigen Verzugsschaden. Pauschalen von 10 oder 15 Euro, wie sie viele Inkassounternehmen ansetzen, sind deutlich überhöht und nicht erstattungsfähig. Die erste Mahnung darf zudem in der Regel nicht berechnet werden, da sie den Verzug erst begründet.

Welche Mahnkosten tatsächlich erstattungsfähig sind

Mahnkosten gehören zum Verzugsschaden nach § 280 Abs. 2 BGB. Der Gläubiger darf nur die tatsächlich entstandenen Kosten für Porto, Papier und Druck in Rechnung stellen. Die Rechtsprechung akzeptiert dafür zwischen 2,50 und 5 Euro pro Mahnung – je nachdem, ob die Kosten plausibel belegt sind. Pauschalen von 10 Euro oder mehr sind regelmäßig nicht durch tatsächliche Aufwendungen gedeckt. Die erste Mahnung hat eine besondere Stellung: Sie setzt den Verzug in Gang (§ 286 Abs. 1 BGB) und ist deshalb in der Regel kein erstattungsfähiger Schaden. Ob die gesamten Inkassokosten in einem Schreiben angemessen sind, richtet sich nach den Inkassokosten nach RVG. Pauschalen, die darüber hinausgehen, fallen unter unzulässige Inkassogebühren und können zurückgewiesen werden.

Schritt für Schritt

  • Prüfen Sie, wie viele Mahnungen tatsächlich dokumentiert sind und ob die erste Mahnung separat berechnet wurde.
  • Vergleichen Sie die berechnete Mahnpauschale mit dem Richtwert von maximal 5 Euro pro Mahnung – gängig sind 2,50 Euro für Porto und Papier.
  • Widersprechen Sie schriftlich gegen Mahnkosten über 5 Euro mit Verweis auf die geltende Rechtsprechung.
  • Fordern Sie eine Aufschlüsselung an, wenn Mahnkosten nur als Pauschalbetrag ausgewiesen sind.

Fazit

Mahnkosten sind auf die tatsächlichen Aufwendungen begrenzt – in der Praxis akzeptieren Gerichte zwischen 2,50 und 5 Euro pro Mahnung. Weisen Sie höhere Pauschalen konsequent zurück.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

Inkassoschreiben erhalten und unsicher, wie Sie reagieren sollen?

InkassoKlar hilft Ihnen, Ihr Inkassoschreiben zu bewerten – von Pflichtangaben und Kostenprüfung bis zu Verjährung und Schufa-Risiko.

Dokument prüfen →

Mehr zum Thema