Redaktion InkassoKlar · Geprüft am 21. Juli 2026
Gerichtskostenvorschuss beim Mahnbescheid – wer zahlt?
Kurzantwort
Den Gerichtskostenvorschuss zahlt zunächst der Antragsteller – also der Gläubiger oder das Inkassounternehmen, das den Mahnbescheid beantragt. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und betragen mindestens 38 Euro (Mindestgebühr seit KostBRÄG 2025). Bei Erfolg des Verfahrens werden die Gerichtskosten dem Schuldner auferlegt.
Wie die Gerichtskosten beim Mahnverfahren entstehen
Das gerichtliche Mahnverfahren beginnt mit einem Antrag beim zuständigen Mahngericht. Der Antragsteller muss die Gerichtskosten vorstrecken, bevor das Gericht den Mahnbescheid erlässt. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert und ist in der Gebührentabelle des GKG (KV Nr. 1100) festgelegt – die Gebühr beträgt die Hälfte der vollen Verfahrensgebühr, mindestens jedoch 38 Euro. Für Forderungen bis 1.000 Euro greift diese Mindestgebühr; ab einem Streitwert von 1.500 Euro steigt die 0,5-Gebühr auf 41 Euro, bei 2.000 Euro auf 51,50 Euro.
Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid, geht das Verfahren in ein streitiges Verfahren über. In diesem Fall entstehen deutlich höhere Kosten – für Gerichtsgebühren und gegebenenfalls Anwaltskosten auf beiden Seiten. Wer den Prozess verliert, trägt in der Regel die gesamten Verfahrenskosten. Die konkreten Schritte nach Zustellung – Fristen einhalten, Widerspruch formulieren und Kostenrisiken abwägen – entscheiden über den weiteren Verlauf. Die Grundlagen des gerichtlichen Mahnverfahrens helfen bei der Einordnung des Bescheids.
Das können Sie tun
- Prüfen Sie den Mahnbescheid auf Richtigkeit – stimmen Forderungshöhe, Gläubiger und Aktenzeichen?
- Legen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein, wenn die Forderung unberechtigt ist.
- Bedenken Sie: Ein Widerspruch führt zum streitigen Verfahren mit höheren Kostenrisiken – wägen Sie die Erfolgsaussichten ab.
- Holen Sie bei hohen Forderungen oder Unsicherheit anwaltliche Beratung ein.
Fazit
Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist bei unberechtigter Forderung sinnvoll – das anschließende streitige Verfahren birgt jedoch ein deutlich höheres Kostenrisiko für beide Seiten. Prüfen Sie daher vor dem Widerspruch die Erfolgsaussichten und holen Sie bei hohen Beträgen rechtliche Beratung ein.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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