Redaktion InkassoKlar · Geprüft am 14. Mai 2026
Inkasso nach Abo-Kündigung – muss ich zahlen?
Kurzantwort
Nach einer fristgerechten Kündigung schulden Sie keine weiteren Abo-Beiträge – eine Inkassoforderung ist dann unberechtigt. Berechtigt ist sie nur, wenn die Kündigungsfrist verpasst oder eine Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen war. Seit dem 01.03.2022 dürfen sich stillschweigend verlängerte Verträge nur noch monatlich verlängern (§ 309 Nr. 9 BGB).
Wann die Forderung trotz Kündigung berechtigt ist
Ein Inkasso nach Kündigung eines Abos — ob Fitnessstudio, Streaming-Dienst oder Zeitschrift — ist dann berechtigt, wenn die Kündigungsfrist verpasst wurde oder eine Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen war. In diesen Fällen besteht der Vertrag fort und die offenen Beiträge sind geschuldet. Bei fristgerechter Kündigung endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt — der Anbieter kann keine weiteren Zahlungen verlangen.
Seit der Reform des § 309 Nr. 9 BGB zum 01.03.2022 dürfen sich stillschweigend verlängerte Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat verlängern. Inkassoforderungen, die auf älteren Verlängerungsklauseln basieren, sind nach neuem Recht oft unwirksam. Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich anhand konkreter Prüfkriterien einschätzen.
Auch bei einer unberechtigten Forderung sollten Sie schnell auf das Inkassoschreiben reagieren. Ein schriftlicher Widerspruch verhindert, dass das Inkassounternehmen einen negativen Schufa-Eintrag meldet — bei bestrittenen Forderungen ist eine Meldung nach DSGVO unzulässig.
Was ist mit den Inkassogebühren?
Selbst wenn die Hauptforderung berechtigt ist, dürfen Inkassogebühren nur in angemessener Höhe berechnet werden. Die Gebühren müssen sich am RVG orientieren — deutlich überhöhte Pauschalen sind anfechtbar. Ist die Hauptforderung unberechtigt, schulden Sie auch keine Inkassogebühren.
So prüfen Sie die Forderung
- Suchen Sie Ihre Kündigung heraus – Nachweis per E-Mail, Brief oder Kündigungsbestätigung des Anbieters.
- Vergleichen Sie das Kündigungsdatum mit der im Vertrag vereinbarten Frist und Mindestlaufzeit.
- Prüfen Sie, ob der Vertrag vor oder nach dem 01.03.2022 stillschweigend verlängert wurde – bei Neuverträgen ab diesem Datum gilt die Monatsfrist.
- Widersprechen Sie der Forderung schriftlich per Einschreiben, wenn die Kündigung fristgerecht war, und legen Sie den Nachweis bei.
Fazit
Wer fristgerecht gekündigt hat, schuldet keine weiteren Abo-Beiträge. Prüfen Sie Kündigungsdatum und Vertragslaufzeit, bevor Sie auf die Inkassoforderung reagieren.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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