Fragen

Redaktion InkassoKlar · Geprüft am 7. Mai 2026

Teilzahlung geleistet – was passiert mit dem Rest?

Kurzantwort

Nach einer Teilzahlung bleibt die Restforderung bestehen und kann weiterhin eingetrieben werden. Zusätzlich kann die Teilzahlung als Anerkennung der Forderung gewertet werden, wodurch die Verjährung nach § 212 BGB neu beginnt. Die dreijährige Regelverjährung startet dann ab dem Zeitpunkt der Zahlung erneut.

Was eine Teilzahlung rechtlich auslöst

Eine Teilzahlung tilgt nur den gezahlten Betrag. Die verbleibende Restforderung einschließlich eventueller Zinsen und Kosten bleibt offen. Rechtlich problematisch ist, dass eine Teilzahlung als sogenanntes Anerkenntnis gewertet werden kann: Der Schuldner signalisiert damit, dass er die Forderung dem Grunde nach akzeptiert. Das hat zwei Folgen – erstens beginnt die Verjährung neu, und zweitens wird es schwieriger, die Forderung später zu bestreiten. Deshalb sollte eine Teilzahlung immer im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen, in der klar geregelt ist, welcher Betrag die Gesamtforderung abschließend erledigt. Ob eine Zahlung die Verjährung tatsächlich neu auslöst, hängt von den Umständen der Leistung ab.

Wer statt einer Einmalzahlung lieber Raten mit dem Inkassounternehmen vereinbaren möchte, kann das in der Regel schriftlich verhandeln.

Handlungsempfehlungen

  • Leisten Sie keine Teilzahlung, ohne vorher die Forderung geprüft zu haben – insbesondere bei möglicher Verjährung der Forderung.
  • Vereinbaren Sie schriftlich, ob die Teilzahlung auf die Gesamtforderung angerechnet wird oder einen Vergleich darstellt.
  • Halten Sie fest, dass die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt, wenn Sie die Berechtigung der Forderung bestreiten.
  • Lassen Sie sich bei Unsicherheit von einer Schuldnerberatung beraten, bevor Sie zahlen.

Fazit

Eine Teilzahlung erledigt die Forderung nicht und kann die Verjährung neu starten. Klare schriftliche Vereinbarungen schützen vor unerwünschten Rechtsfolgen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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