Fragen

Redaktion InkassoKlar · Geprüft am 21. Juli 2026

Schufa-Auskunft kostenlos anfordern – wie?

Kurzantwort

Ja — nach Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht auf eine kostenlose Datenkopie bei der Schufa, und zwar in angemessenen Abständen (mindestens einmal jährlich). Die kostenlose Option wird auf der Schufa-Website bewusst unauffällig platziert — wer nicht gezielt danach sucht, landet schnell bei der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft (29,95 €). Der Antrag selbst dauert unter zwei Minuten, die Zustellung per Post wenige Tage.

Schritt für Schritt zur kostenlosen Datenkopie

  • Öffnen Sie schufa.de.
  • Scrollen Sie bis zum Seitenende.
  • Klicken Sie auf „SCHUFA-Datenkopie“.
  • Klicken Sie auf „Jetzt beantragen“.
  • Tragen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Adresse ein.
  • Klicken Sie auf „Eingaben prüfen“.
  • Klicken Sie auf „Absenden“.

Die Datenkopie wird Ihnen per Post zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Tage.

Die kostenpflichtige Bonitätsauskunft (ca. 30 €) ist ein anderes Produkt: Sie ist speziell für die Weitergabe an Vermieter oder Vertragspartner formatiert und kann die Datenkopie bei einer Wohnungsbewerbung nicht ersetzen. Für die eigene Prüfung — insbesondere nach einem Inkassoverfahren — ist die kostenlose Datenkopie aussagekräftiger, weil sie alle internen Score-Werte und Löschfristen enthält.

Was die Datenkopie zeigt — und worauf Sie achten sollten

Die Datenkopie enthält alle gespeicherten Verträge (Mobilfunk, Kredit, Konto), Negativmerkmale wie Mahnbescheide, Inkasso-Einträge und Insolvenzen, Ihre Score-Werte (Branchenscores und Basisscore) sowie die meldenden Unternehmen mit Datum.

Prüfen Sie die Löschfristen: Erledigte Negativeinträge werden taggenau drei Jahre nach der Erledigung gelöscht. Seit 2025 verkürzt sich die Frist auf 18 Monate bei Zahlung innerhalb von 100 Tagen. Ist ein Eintrag überfällig, beantragen Sie die Löschung. Ob ein Inkasso-Eintrag überhaupt zulässig war, lässt sich anhand der Meldekriterien beurteilen.

Bei fehlerhaften Einträgen schreiben Sie direkt an die Schufa und an das meldende Unternehmen. Die Schufa muss innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Unberechtigte Einträge können Sie per Löschantrag entfernen lassen. Nach Abschluss eines Inkassoverfahrens können Sie Ihren Schufa-Score gezielt verbessern.

Fazit

Wer einen Inkasso-Eintrag vermutet oder ein Inkassoverfahren hinter sich hat, sollte die Datenkopie nicht nur einmal anfordern — sondern auch nach der Erledigung kontrollieren, ob der Eintrag fristgerecht gelöscht wurde. Die Beantragung dauert unter zwei Minuten und kostet nichts.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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