Fragen

Redaktion InkassoKlar · Geprüft am 7. Mai 2026

Nebenkostennachzahlung als Inkassoforderung – was tun?

Kurzantwort

Wenn eine Nebenkostennachzahlung per Inkasso eingefordert wird, sollten Sie zunächst prüfen, ob die zugrunde liegende Abrechnung fristgerecht und korrekt erstellt wurde. Der Vermieter darf offene Nachzahlungen an ein Inkassounternehmen übergeben, aber nur, wenn Sie sich tatsächlich im Zahlungsverzug befinden. Inkassokosten sind erst dann erstattungsfähig, wenn ein Verzug vorlag.

Wann der Vermieter Inkasso einschalten darf

Der Vermieter darf ein Inkassounternehmen beauftragen, wenn eine fällige Nachzahlung trotz Mahnung nicht beglichen wurde. Voraussetzung ist, dass die Nebenkostenabrechnung überhaupt wirksam ist. Nach § 556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen – andernfalls können Nachforderungen nicht mehr geltend gemacht werden.

Auch die inhaltliche Richtigkeit spielt eine Rolle: Sind einzelne Positionen fehlerhaft oder nicht umlagefähig, mindert das die berechtigte Forderungshöhe. Inkassokosten sind nur erstattungsfähig, wenn der Vermieter den Verzug nachweisen kann – eine Abrechnung allein begründet noch keinen Verzug. Ob die berechneten Gebühren dem RVG entsprechen, sollten Sie ebenfalls prüfen. Im Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung erfahren Sie, wie Sie die Abrechnung systematisch kontrollieren.

So wehren Sie sich

  • Prüfen Sie, ob die Nebenkostenabrechnung innerhalb der Zwölf-Monats-Frist zugestellt wurde.
  • Kontrollieren Sie, ob alle Positionen in der Abrechnung umlagefähig und rechnerisch korrekt sind.
  • Prüfen Sie, ob vor dem Inkasso eine Mahnung erfolgt ist und ob ein Zahlungsverzug tatsächlich vorlag.
  • Widersprechen Sie der Forderung schriftlich, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist oder kein Verzug bestand.

Fazit

Eine Nebenkostennachzahlung per Inkasso ist nur dann berechtigt, wenn Abrechnung und Verzug einwandfrei nachgewiesen sind. Prüfen Sie beides sorgfältig, bevor Sie zahlen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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