Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026

Inkasso ohne vorherige Mahnung – erlaubt?

Kurzantwort

Ja, ein Inkassounternehmen kann auch ohne vorherige Mahnung des Gläubigers eingeschaltet werden. Entscheidend ist nicht die Mahnung, sondern ob der Schuldner sich im Verzug befindet. Verzug tritt nach § 286 BGB ein, wenn der Schuldner trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt – oder wenn ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin verstrichen ist.

Verzug auch ohne Mahnung möglich

Viele Verbraucher glauben, dass dem Inkasso mindestens eine Mahnung vorausgegangen sein muss. Rechtlich ist das nicht zwingend erforderlich. Verzug kann auch ohne Mahnung eintreten, etwa wenn im Vertrag ein festes Zahlungsdatum vereinbart war (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder wenn 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung vergangen sind (§ 286 Abs. 3 BGB). Allerdings muss das Inkassoschreiben die gesetzlichen Pflichtangaben im Inkassoschreiben enthalten. Einen detaillierten Überblick gibt Inkassoverfahren: Ablauf Schritt für Schritt.

Checkliste

  • Prüfen Sie, ob tatsächlich Verzug vorlag – war ein Zahlungstermin vertraglich festgelegt oder eine Rechnung mit Fristsetzung zugegangen?
  • Fordern Sie vom Inkassounternehmen den Nachweis des Verzugseintritts an, wenn keine vorherige Mahnung dokumentiert ist.
  • Kontrollieren Sie, ob das Inkassoschreiben alle Pflichtangaben nach § 11a RDG enthält.
  • Widersprechen Sie schriftlich, wenn die Verzugsvoraussetzungen nach § 286 BGB nicht erfüllt sind.

Sonderfall: 30-Tage-Regel bei Verbrauchern

Bei Verbrauchern greift § 286 Abs. 3 BGB nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf die 30-Tage-Frist hinweist. Fehlt dieser Hinweis, tritt automatischer Verzug nicht ein – das Inkassounternehmen kann sich dann nicht auf die 30-Tage-Regel berufen.

Fazit

Inkasso ohne vorherige Mahnung ist rechtlich möglich, wenn der Verzug auf anderem Weg eingetreten ist. Prüfen Sie die Verzugsvoraussetzungen sorgfältig, bevor Sie zahlen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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