Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026
Drohung mit Hausbesuch vom Inkasso – erlaubt?
Kurzantwort
Nein. Ein Inkassounternehmen hat kein Recht, Hausbesuche durchzuführen oder damit zu drohen. Nur ein Gerichtsvollzieher darf im Rahmen der Zwangsvollstreckung – mit einem vollstreckbaren Titel und gerichtlichem Auftrag – die Wohnung des Schuldners aufsuchen. Drohungen mit Hausbesuchen durch Inkasso sind ein Warnsignal für unseriöses oder betrügerisches Vorgehen.
Welche Drohungen erlaubt sind – und welche nicht
Inkassounternehmen haben keine hoheitlichen Befugnisse. Sie dürfen Forderungen geltend machen, Mahnungen verschicken und zur Zahlung auffordern – aber sie dürfen weder in Wohnungen eindringen noch dies androhen. Die Zwangsvollstreckung ist ausschließlich staatlichen Organen vorbehalten. Ein Gerichtsvollzieher wird erst tätig, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt und der Gläubiger einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Droht ein Inkassoschreiben mit einem sofortigen Hausbesuch, ohne dass ein gerichtlicher Titel existiert, deutet das auf unseriöse Methoden oder Betrug hin. Der Ratgeber Zwangsvollstreckung – Ablauf und Schutzrechte geht darauf im Detail ein. Siehe auch Fake Inkasso erkennen – Checkliste für weitere Warnsignale.
Das können Sie jetzt tun
- Lassen Sie sich von der Drohung nicht einschüchtern – Inkassounternehmen dürfen keinen Hausbesuch durchführen.
- Prüfen Sie, ob das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.
- Dokumentieren Sie die Drohung als Beweis für unseriöses Vorgehen.
- Melden Sie den Vorfall bei der Verbraucherzentrale und gegebenenfalls bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Fazit
Kurz: Hausbesuche durch Inkasso sind nicht erlaubt. Nur ein Gerichtsvollzieher mit gerichtlichem Auftrag darf Ihre Wohnung aufsuchen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
Inkassoschreiben erhalten und unsicher, wie Sie reagieren sollen?
InkassoKlar hilft Ihnen, Ihr Inkassoschreiben zu bewerten – von Pflichtangaben und Kostenprüfung bis zu Verjährung und Schufa-Risiko.
Dokument prüfen →