Fragen

Redaktion InkassoKlar · Geprüft am 17. September 2026

Drohung mit Hausbesuch vom Inkasso – erlaubt?

Kurzantwort

Nein. Ein Inkassounternehmen hat kein Recht, Hausbesuche durchzuführen oder damit zu drohen. Nur ein Gerichtsvollzieher darf im Rahmen der Zwangsvollstreckung – mit einem vollstreckbaren Titel und gerichtlichem Auftrag – die Wohnung des Schuldners aufsuchen. Drohungen mit Hausbesuchen durch Inkasso sind ein Warnsignal für unseriöses oder betrügerisches Vorgehen.

Welche Drohungen erlaubt sind – und welche nicht

Inkassounternehmen haben keine hoheitlichen Befugnisse. Sie dürfen Forderungen geltend machen, Mahnungen verschicken und zur Zahlung auffordern — aber sie dürfen weder in Wohnungen eindringen noch dies androhen. Wer dennoch mit einem Hausbesuch droht, kann sich nach § 240 StGB (Nötigung) strafbar machen. Auch wettbewerbsrechtlich ist eine solche Drohung als aggressive geschäftliche Handlung nach § 4a UWG unzulässig.

Ein Gerichtsvollzieher darf die Wohnung aufsuchen — aber erst, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt und der Gläubiger einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Die einzelnen Stufen bis zur Vollstreckung zeigen, ab wann staatliche Maßnahmen greifen. Neben Hausbesuchsdrohungen arbeiten unseriöse Inkassodienste häufig mit telefonischer Einschüchterung, bei der ebenfalls klare Grenzen beim Telefoninkasso gelten.

Das können Sie jetzt tun

  • Lassen Sie sich von der Drohung nicht einschüchtern — Inkassounternehmen dürfen keinen Hausbesuch durchführen.
  • Lassen Sie niemanden herein, der keinen amtlichen Ausweis und keinen gerichtlichen Vollstreckungsbeschluss vorzeigen kann.
  • Prüfen Sie, ob das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.
  • Dokumentieren Sie die Drohung als Beweis für unseriöses Vorgehen.
  • Melden Sie den Vorfall bei der Verbraucherzentrale und gegebenenfalls bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Fazit

Wer auf eine Hausbesuchsdrohung eingeht, gibt dem Inkassounternehmen eine Verhandlungsposition, die es rechtlich nicht hat. Dokumentieren Sie die Drohung und melden Sie sie – sie kann ein Hinweis auf betrügerisches Vorgehen sein.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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