Fragen

Redaktion InkassoKlar · Geprüft am 21. Juli 2026

Schufa-Eintrag löschen lassen – wie?

Kurzantwort

Unberechtigte Schufa-Einträge können Sie jederzeit per Löschantrag nach Art. 17 DSGVO entfernen lassen. Berechtigte Einträge werden automatisch drei Jahre nach Erledigung gelöscht – unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach 18 Monaten. Den Antrag richten Sie schriftlich an die Schufa und das meldende Unternehmen.

So funktioniert die Löschung bei der Schufa

Die Schufa löscht erledigte Negativeinträge automatisch taggenau drei Jahre nach der Erledigung. Eine Forderung, die im März 2024 beglichen wird, wird im März 2027 gelöscht. Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine verkürzte Frist von 18 Monaten, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die Forderung wurde innerhalb von 100 Tagen nach Meldung an die Schufa beglichen, es liegen keine weiteren Negativeinträge vor, und es existieren keine Einträge im Schuldnerverzeichnis oder zu Insolvenzen (BGH I ZR 97/25).

Bei unberechtigten Einträgen – etwa weil die Forderung strittig war oder die Meldevoraussetzungen fehlten – können Sie die sofortige Löschung verlangen. Richten Sie den Antrag sowohl an die Schufa als auch an das meldende Unternehmen. Wann der Eintrag nach vollständiger Zahlung tatsächlich verschwindet und welche Löschfristen nach Bezahlung gelten, hängt von den Umständen der Zahlung ab.

Nach einem erledigten Eintrag lässt sich die eigene Bonität schrittweise stärken.

Das können Sie tun

  • Fordern Sie eine kostenlose Schufa-Datenkopie an und prüfen Sie, welche Einträge gespeichert sind.
  • Beantragen Sie bei unberechtigten Einträgen die Löschung schriftlich bei der Schufa und beim meldenden Unternehmen – mit Verweis auf Art. 17 DSGVO.
  • Setzen Sie eine Frist von vier Wochen für die Bearbeitung.
  • Wenden Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde, wenn die Löschung verweigert wird.

Fazit

Jeder Monat mit einem falschen Schufa-Eintrag kann einen Kreditantrag oder Mietvertrag kosten – den Löschantrag aufzuschieben, bedeutet unnötig verlorene Zeit.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

Sie möchten Ihr eigenes Inkassoschreiben prüfen lassen?

InkassoKlar prüft Ihr Inkassoschreiben auf Pflichtangaben, Kostenberechnung und Seriosität – damit Sie sicher entscheiden können, wie Sie reagieren.

Dokument prüfen

Mehr zum Thema